SV Team Allgaier GmbH, Damenstr. 11, 79183 Waldkirch · Handelsregister HRB 706237, Amtsgericht Freiburg · Geschäftsführer: Hubert Allgaier, Marco Allgaier, Frank Kubczak · Erlaubnis nach § 34c GewO, Aufsichtsbehörde: Landratsamt Emmendingen
Stand: 25.10.2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der SV Team Allgaier GmbH (nachfolgend „Makler“) und Kaufinteressenten (nachfolgend „Kunde“) über den Nachweis und/oder die Vermittlung des Kaufs von Immobilien. Für Eigentümer, die uns mit dem Verkauf beauftragen, gilt der jeweils gesondert geschlossene Maklerauftrag. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Makler ihnen in Textform zugestimmt hat.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Maklervertrags ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags über eine Immobilie und/oder die Vermittlung eines solchen Kaufvertrags. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich; Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
3. Zustandekommen des Vertrags und Form
Der Maklervertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot des Maklers in Textform annimmt – insbesondere durch Bestätigung im Anfrageformular auf unserer Website, per E-Mail oder durch Unterschrift. Betrifft der Vertrag eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus, ist die Textform gesetzlich vorgeschrieben (§ 656a BGB). Die vollständige Objektadresse und das ausführliche Exposé erhält der Kunde nach Vertragsschluss.
4. Provision
4.1 Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers ein notarieller Kaufvertrag über das angebotene Objekt zustande kommt. Mitursächlichkeit der Tätigkeit des Maklers genügt. Dies gilt auch, wenn der Kaufvertrag erst nach Beendigung des Maklervertrags geschlossen wird, die Gelegenheit aber während der Vertragszeit nachgewiesen oder vermittelt wurde.
4.1a Der Provisionsanspruch entsteht auch bei einem wirtschaftlich gleichwertigen Geschäft über das angebotene Objekt, insbesondere beim Erwerb eines Miteigentumsanteils, eines Erbbaurechts oder von Gesellschaftsanteilen, wenn dies dem Zweck des Erwerbs wirtschaftlich entspricht.
4.1b Wird der Kaufvertrag später rückgängig gemacht (z. B. durch Rücktritt oder Anfechtung) und hat der Kunde dies zu vertreten, bleibt der Provisionsanspruch ihm gegenüber bestehen.
4.2 Die Höhe der Provision ergibt sich aus dem Exposé bzw. dem Objektangebot. Fehlt dort eine Angabe, beträgt sie 3,00 % zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer) des notariell beurkundeten Kaufpreises.
4.3 Betrifft der Kaufvertrag eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus und ist der Kunde Verbraucher, gilt: Wird der Makler für beide Parteien des Kaufvertrags tätig, kann er von beiden nur eine Provision in gleicher Höhe verlangen; erlässt er einer Partei die Provision ganz oder teilweise, gilt dies auch für die andere Partei (§ 656c BGB). Hat allein der Verkäufer den Makler beauftragt, ist der Kunde höchstens zur Zahlung der Hälfte der vom Verkäufer geschuldeten Provision verpflichtet; dieser Anteil wird erst fällig, wenn der Verkäufer seine Zahlung nachgewiesen hat (§ 656d BGB).
4.4 Die Provision ist mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags verdient und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.
5. Vorkenntnis
Ist dem Kunden ein angebotenes Objekt bereits bekannt, teilt er dies dem Makler bitte innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des Angebots in Textform mit und nennt dabei die Quelle seiner Kenntnis.
6. Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig werden, soweit keine Interessenkollision besteht. Er verhält sich dabei beiden Seiten gegenüber unparteiisch.
7. Vertraulichkeit und Weitergabe
Alle Angebote, Informationen und Unterlagen des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt und vertraulich. Sie dürfen ohne Zustimmung des Maklers in Textform nicht an Dritte weitergegeben werden. Gibt der Kunde sie dennoch weiter und kommt dadurch zwischen dem Dritten und dem Verkäufer ein Kaufvertrag zustande, schuldet der Kunde dem Makler Schadensersatz in Höhe der entgangenen Provision.
8. Objektangaben und Haftung
8.1 Objektangaben (z. B. zu Größe, Zustand, Ausstattung, Baujahr oder Genehmigungen) stammen vom Eigentümer oder anderen Dritten. Der Makler gibt sie sorgfältig weiter, prüft sie aber nicht selbst und übernimmt keine Gewähr für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit – es sei denn, ihm war die Unrichtigkeit bekannt.
8.2 Der Makler haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), und zwar begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
9. Widerrufsrecht
Ist der Kunde Verbraucher und wird der Vertrag im Fernabsatz (z. B. über die Website, per E-Mail oder Telefon) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten enthält die Widerrufsbelehrung, die dem Kunden zusätzlich mit dem Exposé in Textform übermittelt wird. Vor Ablauf der Widerrufsfrist wird der Makler nur tätig, wenn der Kunde dies ausdrücklich verlangt.
10. Kommunikation
Zur Durchführung des Vertrags kann die Kommunikation elektronisch erfolgen, insbesondere per E-Mail. Werbung erhält der Kunde nur mit seiner gesonderten Einwilligung.
11. Datenschutz
Der Makler verarbeitet personenbezogene Daten nach der DSGVO und dem BDSG. Soweit es für die Durchführung des Vertrags erforderlich ist, übermittelt er Daten an Beteiligte wie den Verkäufer oder den Notar. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung.
12. Verbraucherstreitbeilegung
Der Makler ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Ist der Kunde Verbraucher, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Waldkirch. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform; individuelle Absprachen haben stets Vorrang. Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (§ 306 BGB).